Infos zum Corona-Virus

Bei Fragen wenden Sie sich bitte
an das Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums Tel: 030 / 346 465 100

Überblick über die Corona-Regelungen von Schleswig-Holstein

NEU: Regelungen zur Quarantäne

Ab dem 17. November 2022 entfällt in Schleswig-Holstein die Isolationspflicht.

Liegt ein positiver Corona-Test vor (PCR, Antigen-Schnelltest oder Schnelltest), gilt

  • außerhalb der eigenen Wohnung eine 5-tägige Maskenpflicht in Innenräumen für Personen ab dem 6. Lebensjahr. Außerhalb geschlossener Räume wird empfohlen, einen Abstand von 1,50 Meter zu anderen Personen einzuhalten oder alternativ auf eine Maske zurückzugreifen.
  • in diesem Zeitraum ein Betretungsverbot für Besuchende von medizinischen und pflegerischen Einrichtungen.
  • in diesem Zeitraum ein Betretungsverbot für positiv getestete Kinder für Kindertageseinrichtungen sowie Kindertagespflegestellen, da sie in der Regel keine Maske tragen.
  • in diesem Zeitraum für Beschäftigte von Pflegeeinrichtungen und mobilen Pflegediensten grundsätzlich ein Beschäftigungsverbot zum Schutz der besonders vulnerablen Gruppen.
  • für Personen, die keine Maske tragen können, dass sie Schulen nicht betreten dürfen.

Die Maskenpflicht endet automatisch nach 5 Tagen. Als 1. Tag gilt der Tag des positiven Corona-Tests.

Zur Dauer wird empfohlen, auch nach fünf Tagen in geschlossenen Innenräumen eine Maske zu tragen, bis mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit besteht. 
Positiv auf Corona getestete Personen sollten sich eigenverantwortlich trotz Maske nach Möglichkeit nicht in Menschenansammlungen begeben und den Austausch mit anderen Menschen während der Zeit weiter reduzieren. 

 

Weitere Informationen finden Sie auf dem Portal schleswig-holstein.de:

FAQs des Landes Schleswig-Holstein zur Quarantäne

Mund-Nasen-Bedeckung

Die Tragepflicht gilt:

  • in gesundheitlichen Einrichtungen, wie Arztpraxen und Dialyseinrichtungen
  • in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie für ambulante Pflegedienste
  • bei einem positiven Coronatest

Wo ein angemessener Abstand nicht eingehalten werden kann, wird weiterhin das Tragen von Masken empfohlen.

Erlaubt sind:

  • Medizinische Masken (Masken mit den Standards KN95/N95 oder FFP2)

Im ÖPNV bestelt in Schleswig-Holstein seit dem 1. Januar 2023 keine Maskenpflicht mehr.

FAQs des Landes Schleswig-Holstein zu Corona-Fragen

Fragen & Antworten

Wie reagiere ich, wenn ich auf Sylt den Verdacht habe, mich mit COVID-19 angesteckt zu haben?

Bitte bleiben Sie zunächst zu Hause und gehen nicht direkt zu einem Arzt oder der Notaufnahme, sondern rufen Sie entweder Ihren hiesigen Hausarzt oder die Nummer 116 117 an. Über diese Nummer gelangen Sie zum ärztlichen Bereitschaftsdienst, der das nähere Vorgehen mit Ihnen bespricht.

Wie viele Personen sind auf Sylt an COVID-19 erkrankt bzw. in Quarantäne?

Die Uni Kiel veröffentlicht regelmäßig aktuelle Corona-Zahlen zu Schleswig-Holstein und dem Kreis Nordfriesland insbesondere.

Corona-Statistik der Uni Kiel

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