Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Jobbörse auf jobs.sylt.de

§ 1 Vertragsgegenstand 

  1. Die Sylt Marketing GmbH (SMG) bietet als insularen Service via kimeta eine Jobsuchmaschine „Jobbörse“ für Stellenanzeigen und Arbeitgeberportraits unter jobs.sylt.de an.
  2. Folgende Produkte werden in der Jobbörse für Arbeitgeber (Auftraggeber) angeboten:
    • Die „Professional“ Anzeige wird in der Jobsuche auf jobs.sylt.de angezeigt. Die Anzeige wird durch den Auftraggeber selbst über den Stellen-Anzeigen-Manager (SAM) erstellt. Mit dem optionalen Hotelcareer Booster wird die Anzeige zudem auf hotelcareer.de ausgespielt.
    • Das Arbeitgeberportrait erscheint auf der Startseite der Jobbörse und stellt das Unternehmen des Auftraggebers als Arbeitgeber vor. Es wird auf Wunsch des Auftraggebers von einem Mitarbeiter der SMG eingepflegt. Die Daten und Inhalte werden dafür vom Auftraggeber der SMG per E-Mail zur Verfügung gestellt.
    • Die TOP Jobs powered by Sylter Zeitung werden auf der Startseite der Jobbörse hervorgehoben. Sie stellen die Jobanzeigen der aktuellen Printausgabe der Sylter Zeitung dar und werden via eines Feeds der Jobbörse automatisch übermittelt.
  3. Die Nutzung des SAM setzt eine kostenfreie Registrierung auf der Seite der Jobbörse voraus. 

§ 2 Produkte, Abwicklung & Entgelte

  1. Die „Professional“ Anzeige wird kostenfrei auf der Jobbörse veröffentlicht. 
  2. Der optional buchbare „Hotelcareer Booster“ ist kostenpflichtig. Die dort entstehenden Kosten, werden direkt zwischen Hotelcareer und dem Auftraggeber abgerechnet. Hierfür gelten die AGB von Hotelcareer (www.hotelcareer.de/agb). 
  3. Das Arbeitgeberportrait ist kostenfrei.
  4. Die TOP Jobs powered by Sylter Zeitung kommen durch eine Stellenanzeigen-Aufgabe des Auftraggebers bei der Sylter Zeitung zustande. Hier gelten die AGB der Sylter Zeitung (www.sylter-zeitung.de/haftungsausschluss/allgemeine-geschaeftsbedingungen/)

§ 3 Haftung

  1. Der Auftraggeber haftet selbst für seine Stellenanzeigen, Arbeitgeberportraits und sonstigen Inhalte. Der Auftraggeber ist insbesondere allein dafür verantwortlich, dass seine Inhalte weder Rechte Dritter noch gesetzliche Vorgaben verletzen und nicht durch technische Maßnahmen manipuliert bzw. modifiziert sind.
  2. Soweit die SMG durch Dritte auf Grund von Inhalten des Auftraggebers in Anspruch genommen wird, verpflichtet sich der Auftraggeber, die SMG von Ansprüchen freizustellen. Dies umfasst auch die Kosten der Rechtsverteidigung. Wird die SMG von einem Dritten auf Grund von Inhalten des Auftraggebers in Anspruch genommen, ist die SMG berechtigt, Ansprüche anzuerkennen und Regress vom Auftraggeber zu verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Ansprüche offensichtlich unbegründet sind oder der Auftraggeber für die Kosten des Rechtsstreits und etwaiger Ansprüche Dritter ausreichend Sicherheit leistet und die Rechtsverteidigung fördert.
  3. Die SMG ist nicht verpflichtet, Anzeigen der Auftraggeber auf rechtliche Zulässigkeit zu überprüfen.
  4. Die SMG haftet unbeschränkt für Schadensersatzansprüche des Auftraggebers, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der SMG beruhen, in Fällen der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, sowie in Fällen der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 
  5. In sonstigen Fällen der leichten Fahrlässigkeit haftet die SMG nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Der Begriff der Kardinalpflicht bezeichnet dabei abstrakt solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In einem solchen Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren und typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 4 Kooperationen & Verwertung von Inhalten

  1. Die SMG ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, Stellenanzeigen auch anderweitig, insbesondere in Printmedien oder anderen Internetportalen zu verbreiten, sofern der Auftraggeber dem nicht widerspricht.
  2. Der Auftraggeber räumt die SMG eine einfache Lizenz zur Vervielfältigung (§ 16 UrhG), Verbreitung (§ 17 UrhG) und öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a UrhG) der übermittelten Anzeigen und Werbetexte ein. Der Auftraggeber versichert, dass er selbst über die notwendigen Nutzungsrechte verfügt, und weist dies der SMG auf Anfrage unverzüglich nach.
  3. Der Auftraggeber erklärt sich in diesem Zusammenhang mit dem Eingehen von Kooperationen mit ausgewählten Partnern zu Zwecken der Reichweitensteigerung und Veröffentlichung seiner Anzeigen auch auf anderen Internetportalen einverstanden. 
  4. Die SMG achtet bei allen Kooperationen auf Image und Qualität des Kooperationspartners.

§ 5 Datenschutz

  1. Die SMG ist verpflichtet, die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz, insbesondere der EU Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), des Telemediengesetzes (TMG) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten.
  2. Einzelheiten zu Art, Umfang und Zweck der Verarbeitung von Daten des Auftraggebers durch kimeta ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der SMG, abrufbar unter sylt.de/datenschutz

§ 6 Geheimhaltung

  1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Informationen und Daten, die sie vom Vertragspartner im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages erhalten, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Die Verpflichtung erstreckt sich über die Beendigung des Vertrages hinaus.
  2. Absatz 1 gilt nicht für diejenigen Informationen und Daten, die allgemein der Öffentlichkeit zugänglich sind.

§ 7 Vertragsänderungen

  1. Die SMG behält sich vor, diese Geschäftsbedingungen und einbezogene Regelungen auch nach Vertragsschluss mit Wirkung für bestehende Vertragsverhältnisse anzupassen.

§ 8 Schlussbestimmungen

  1. Erfüllungsort für Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist Sylt.
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Als Gerichtsstand wird, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Sylt vereinbart.
  3. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Regelung.
  4. Bei Unwirksamkeit einer der vorangehenden Bestimmungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Soweit sich die Unwirksamkeit nicht aus einem Verstoß gegen Vorschriften über Allgemeine Geschäftsbedingungen ergibt, werden die Vertragsparteien anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame vereinbaren, die der hier angestrebten Regelung so nahe wie möglich kommt. Gleiches gilt im Fall einer Lücke, die der unwirksamen Klausel wirtschaftlich und ihrer Intention nach am nächsten kommt.
     

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