Das Thema Bauen und Nachhaltigkeit beschäftigt mittlerweile alle Kommunen, sind sie doch verpflichtet, ihren Beitrag zur Erreichung u.a. der Klimaschutzziele zu leisten. Neben den unmittelbar im Verantwortungsbereich der Kommunen liegenden Tätigkeitsfeldern, wie z.B. den eigenen Liegenschaften, stellt sich aber auch die Frage, inwieweit Gemeinden im Rahmen ihrer Planungshoheit Nachhaltigkeitsvorgaben machen können. Dieser Thematik widmet sich Frau Professor Dr. Angelika Leppin in ihrem Fachvortrag mit anschließender Fragerunde.
Frau Professor Leppin ist Fachanwältin für Verwaltungsrecht und ist eine der öffentlich-rechtlich ausgerichteten Partner der Kanzlei WEISSLEDER EWER aus Kiel. Ihre Tätigkeitsfelder sind u.a. das Öffentliche Baurecht einschließlich des Rechts der Erschließungsverträge und städtebaulichen Verträge, das Fachplanungsrecht sowie das Umweltrecht.
Strandstraße 25 - kursaal³
D-25996 Wenningstedt-Braderup
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