Aktivitäten der Stiftung
Hier erhalten Sie einen Überblick über die Fördermaßnahmen aus den Erträgen des Stiftungskapitales im Bereich des Küstenschutzes.
Der Vorstand tritt alle zwei Monate zu einer Sitzung zusammen. Die Betrachtung der Vermögensverwaltung nimmt dabei breiten Raum ein. Die Mitglieder des Aufsichtsrates haben sich darauf verständig stets zu Beginn des Jahres zu einer ordentlichen Sitzung zusammen zukommen. Zeitgleich wird auch zur Stifterversammlung geladen. Im Rahmen der Sitzung des Aufsichtsrates wird über den, vom Vorstand vorgelegten, Maßnahmenplan für das laufende Jahr beraten und beschlossen. Auf Grund der Null-Zins-Politik ist der Ertrag des Kapitals gering. In der Regel kann die Stiftung eine Betrag von ca. 20.000 Euro für die geplanten Maßnahmen ausschütten. Es ist das Bestreben der Stiftung mit der Entwicklung von Projekten um Spenden zielgerichtet zu werben.