Infos zum Corona-Virus
Wir informieren Sie darüber, wie die Insel auf das Corona-Virus vorbereitet ist, welche Auflagen des Landes Schleswig-Holstein gelten und was Sie auf Sylt beachten sollten.
Wir informieren Sie darüber, wie die Insel auf das Corona-Virus vorbereitet ist, welche Auflagen des Landes Schleswig-Holstein gelten und was Sie auf Sylt beachten sollten.
Beherbergungsbetriebe werden grundsätzlich geschlossen und nur noch zu beruflichen, medizinischen oder zwingenden sozial-ethischen Zwecken zugelassen.
Die Vorschrift gilt für sämtliche Beherbergungsbetriebe wie beispielsweise Hotels, Pensionen, Ferienhäuser, privat und gewerblich vermietete Ferienwohnungen, Jugendfreizeiteinrichtungen, Jugendbildungseinrichtungen, Jugendherbergen, Schullandheime und vergleichbare Einrichtungen. Eigentümer von Zweitwohnungen, die ihre eigene Häuslichkeit nutzen, stellen keinen Beherbergungsbetrieb im Sinne von § 17 aus der Landesverordnung dar. Das Gleiche gilt für Mieter von Zweitwohnungen, die ihre Zweitwohnung auf Grundlage von langfristig abgeschlossenen Mietverträgen selbst nutzen. Vergleichbar hierzu sind auch Campingplätze und Wohnmobilstellplätze unter besonderen Bedingungen kein Beherbergungsbetrieb und zwar nur dann nicht, wenn dort dauerhaft gecampt wird. In Anlehnung an das Bauordnungsrecht muss der Wohnwagen, das Wohnmobil, das Campingzeit oder das Campinghaus quasi als eine ortsfeste Anlage zu werten sein. Hiervon ist auszugehen, wenn sie unbewegt bleiben und der Stellplatz bzw. die Unterkunft langfristig, d. h. für mindestens fünf Monate, gemietet wird. In diesem Sinne sind auch Sportboothäfen keine Beherbergungsbetriebe, sofern die Liegeplätze langfristig vermietet werden.
Ansammlungen und Zusammenkünfte im öffentlichen Raum und privaten Raum zu privaten Zwecken sind nur wie folgt zulässig:
Dies gilt verbindlich und Verstöße gegen diese Kontaktbeschränkungen werden entsprechend von den Ordnungsbehörden sanktioniert. Bei Kontakten zu anderen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
Seit dem 25. Januar 2021 gilt eine Tragepflicht von medizinischen Masken (OP-Masken oder Masken mit den Standards KN95/N95 oder FFP2) in Geschäften und Nahverkehr. Die einfache Mund-Nasen-Bedeckung reicht dann nicht mehr aus.
Tragepflicht von medizinischen Masken /Mund-Nasen-Bedeckung:
In Westerland herrscht zusätzlich am Bahnhofsplatz und dem ZOB eine Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung. Darüber hinaus müssen Mund-Nasen-Bedeckungen auch an den anderen Bahnhöfen auf Sylt getragen werden.
Nicht erlaubt sind:
Beherbergungsbetriebe werden grundsätzlich geschlossen und nur noch zu beruflichen, medizinischen oder zwingenden sozial-ethischen Zwecken zugelassen.
Mit der engen Ausnahme des Sozial-ethischen sind beispielsweise unabweisbare Übernachtungen anlässlich der Teilnahme an Bestattungen/Trauerfeiern oder bei einer Sterbebegleitung gemeint. Bei der Ausnahme der medizinischen Gründe ist beispielsweise die Begleitung von Kindern bei einem Krankhausaufenthalt miterfasst.
Gastronomiebetriebe sowie Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen müssen geschlossen bleiben. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause sowie der Betrieb von Kantinen.
Es besteht ein Alkoholverkaufsverbot ab 23:00 Uhr beim weiterhin möglichen Außerhausverkauf von Gaststätten, Tankstellen und anderen Verkaufsstellen.
Im öffentlichen Raum sind der Ausschank und der Verzehr von alkoholhaltigen Getränken untersagt.
Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, bleiben geschlossen.
Die Quarantäneverordnung wurde von der Landesregierung angepasst: seit dem 11. Januar 2021 gilt Folgendes:
Neben der bereits bestehenden Pflicht zur zehntägigen Quarantäne wird wieder eine Testpflicht bei der Einreise aus Risikogebieten eingeführt. Reiserückkehrer/innen können sich kostenpflichtig an den Teststationen der Kassenärztlichen Vereinigung testen lassen. Getestet werden kann auch 48 Stunden vor der Einreise.
Wir haben Ihnen alle coronabedingten Informationen auf unserer Anreise-Seite zusammengefasst.
Bitte bleiben Sie zunächst zu Hause und gehen nicht direkt zu einem Arzt oder der Notaufnahme, sondern rufen Sie entweder Ihren hiesigen Hausarzt oder die Nummer 116 117 an. Über diese Nummer gelangen Sie zum ärztlichen Bereitschaftsdienst, der das nähere Vorgehen mit Ihnen bespricht.
Wichtig: In der Landesverordnung ist die Durchführung einer vom Gesundheitsamt vorgeschriebenen Quarantäne in der Ferienunterkunft verboten. Übernachtungsgäste müssen demnach mit dem Gesundheitsamt eine infektionssichere Rückfahrt an den Heimatort besprechen.
Die Sylter Asklepios Nordseeklinik hat sich intensiv auf eine Coronavirus-Pandemie vorbereitet. Hierfür wurde eigens ein Planungsstab eingerichtet, der aktuelle Entwicklungen und notwendige Maßnahmen unter Beachtung der Empfehlungen des Robert Koch Instituts und der örtlichen Behörden bespricht. Im Zuge dessen wurden bereits Dutzende Maßnahmen zur Vorbereitung auf einen Pandemie-Fall umgesetzt. Dr. Dieter Telker, Leitender Arzt der Chirurgie und Krankenhaushygieniker der Asklepios Nordseeklinik Westerland/Sylt bestätigt, dass die Klinik vorbereitet ist. Das Betreten der Klinik ist nur über eine Klingel möglich. Es gibt einen separaten Schleuseneingang für Verdachtspatienten.
Der Kreis Nordfriesland veröffentlicht regelmäßig aktuelle Zahlen der Erkrankten, Genesenen und in Quarantäne befindlichen Personen – allerdings nur für die nordfriesischen Insel insgesamt.
Hierzu hat der Deutsche Tourismus Verband einige hilfreiche Infos für Gäste veröffentlicht. Bitte kontaktieren Sie Ihre(n) Sylter Gastgeber(in) direkt bzgl. Ihrer Stornierungsbedingungen bzw. seiner/ihrer Kulanz. Der Tourismusverband Schleswig-Holstein steht in engem Kontakt mit dem Deutschen Tourismusverband und dem Wirtschaftsministerium Schleswig-Holstein, um über aktuelle Entwicklungen informiert zu bleiben und ggf. Einfluss auf geplante Maßnahmen zu nehmen.
Für Gäste aus Risikogebieten gilt: Soweit die Wohnung oder das Ferienhaus im Rahmen einer Pauschalreise gebucht wurde, ist die drohende Quarantäne aller Voraussicht nach ein außergewöhnlicher Umstand, der nach § 651 h Abs. 3 BGB zur kostenlosen Stornierung berechtigt.
Bei individuell gebuchten Unterkünften gilt grundsätzlich folgendes: Soweit die Verhinderung in der Person des Reisegastes liegt, ist dieser nach § 537 BGB verpflichtet, den Mietpreis abzüglich ersparter Aufwendungen zu entrichten bzw. die Stornokosten zu bezahlen. Da es sich hierbei allerdings um eine staatliche Anordnung handelt, spricht viel dafür, einen Fall der Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) anzunehmen, bei der die Vertragsparteien sich um eine einvernehmliche Lösung bemühen müssen. Eine pauschale Beurteilung der Rechtslage kann aber nicht vorgenommen werden. (Quelle: DTV)
Wenn ein Gebiet gesperrt wurde oder ein Verbot der touristischen Vermietung erlassen wurde, können Gäste kostenlos stornieren. Wenn Gäste bereits in einer Unterkunft sind und aufgrund dieser Anordnung abreisen müssen, trägt jede Partei seine Kosten selbst.
Stationäre Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie Einrichtungen zur stationären medizinischen Vorsorge und Rehabilitation für Mütter und Väter erbringen ihre Leistungen in einem dem jeweiligen Infektionsgeschehen angemessenen Rahmen. Sie können Betretungsbeschränkungen zum Zwecke des Infektionsschutzes erlassen. Bitte kontaktieren Sie die entsprechende Einrichtung bzw. Ihre Krankenkasse, um Ihren Aufenthalt zu besprechen.
Regelung bei der Deutschen Bahn: Sowohl die Flexpreise als auch die Sparpreise sind im Rahmen der regulären Tarifkonditionen stornierbar. Super-Sparpreis-Tickets sind von der Stornierung ausgeschlossen. Unabhängig von allen tariflichen Bedingungen stehen jedem Reisenden im Falle von Verspätung oder Ausfall des gewählten Zuges die Rechte aus der europäischen Fahrgastrechte-Verordnung zu. Informationen zu Bahnfahrten in der Corona-Zeit finden Sie hier. Weitere Informationen und aktuelle Meldungen der Deutschen Bahn finden Sie auf der Website der DB.
Ticketinformationen vom blauen Autozug: Online-Tickets mit Buchungsdatum bis 19. Januar 2021 sowie Reisedatum vom 31. Januar bis 14. Februar 2021 zeitlich unbegrenzt gültig. Alternativ können sich Fahrgäste mit Online-Tickets den bezahlten Online-Sparpreis, Online-Flexpreis oder Normalpreis gegen Stornobearbeitungsgebühren (15 Euro) erstatten zu lassen (Anfragen per E-Mail an kundencenter-westerland@autozug-sylt.de). Für Fahrkarten mit einem Buchungsdatum ab 3. Dezember 2020 sowie Reisedatum später als 10. Januar 2021 gelten die allgemeinen Stornobedingungen.
Ticketinformationen vom DB Sylt Shuttle: Bereits gekaufte Tickets für den November können beim DB Sylt Shuttle kostenlos storniert werden. Online- und Mobile-Tickets können flexibel zu einem späteren Zeitpunkt bis zu sechs Monate nach Kaufdatum genutzt werden.
Syltfähre: Die Syltfähre bietet für bereits gekaufte Tickets Gutscheine an. Sollte kein Gutschein gewünscht sein, ist auch eine kostenlose Stornierung der Tickets möglich.
Flugtickets: Ihre Fluglinie wird Sie über einen Ausfall Ihres Fluges sowie die Erstattung Ihres Flugpreises informieren.
Veranstaltungen sind zur Zeit untersagt.
Der Tierpark darf, unter Einhaltung der Hygieneregeln, ab dem 1. März 2021 wieder seine Tore für Besucher öffnen.
Ebenso ist ab dem 1. März die generelle Schließung von Sportanlagen und Fitnessstudios aufgehoben, allerdings gilt:
Lebensmittelversorgung: Auf Sylt haben Supermärkte, Tankstellen, Wochenmärkte und Bäckereien unter Auflagen geöffnet. Restaurants dürfen nur Außer-Haus-Gerichte anbieten.
Einzelhandel: Verkaufsstellen des Einzelhandels sind für den Publikumsverkehr zu schließen. Ausnahmen gelten für Geschäfte des täglichen Bedarfs sowie Garten- und Baumärkte. Über die Öffnungszeiten informieren Sie sich bitte direkt bei den Läden.
Friseursalons und Nagelstudios dürfen unter Auflagen öffnen.
Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe bleiben geschlossen.
Medizinisch notwendige Behandlungen, wie beispielsweise Physio-, Ergo- und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege, bleiben weiterhin möglich.
Auch Ärzte und Apotheken haben weiterhin geöffnet.
Wichtig: Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Einzelhandel ist in Schleswig-Holstein Pflicht.
Die von der Landesregierung geplante Smartphone-App um einen Strandplatz zu reservieren ist für Sylt nicht geplant. Inselbesucher dürfen auch spontan zum Strand oder können sich vorab einen der zahlreichen Strandkörbe über die bekannten Buchungswege mieten. Da die Nachfrage nach Strandkörben sehr hoch ist, ist eine frühzeitige Buchung empfehlenswert. Viele Strandkörbe sind für die Hochsommer-Wochen bereits ausgebucht. Bei stark frequentierten Strandabschnitten weichen Sie bitte auf einen der zahlreichen Strände mit weniger Besuchern aus.
Wir haben einige Telefonnummern für Beratungen und Unterstützung in diversen Situationen zusammengetragen.
(Schnell-)Tests sind an diesen Adressen möglich:
Ärzte:
Apotheken:
Testzentrum:
(Änderungen vorbehalten)
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